Vor der Erstverordnung ist eine Eingangsdiagnostik notwendig, um die zu verordnende Maßnahme zu spezifizieren. Je nach Störungsbild entscheiden Sie als Arzt/Ärztin dann die konkrete Verordnung für die Ergotherapie.
Seit Januar 2021 ist die neue Heilmittelverordnung in Kraft. Bitte verwenden Sie das Formblatt 13. Die beiden gängigsten Verordnungen sind die „sensomotorisch-perzeptive Behandlung“ und die „psychisch-funktionelle Behandlung“, die ich hier etwas ausführlicher darstellen will.
- Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit den daraus resultierenden Fertigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur:
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Anbahnung normaler Bewegungen
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Verbesserung der Konzentrations- und Merkfähigkeit so wie der Ausdauer
- Verbesserung sozialer und emotionaler Fertigkeiten, wie zum Beispiel der Verbesserung der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit oder der Frustrationstoleranz
- Stabilisierung des Selbstwertgefühls und der damit einhergehenden Handlungskompetenz
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung wird in der Regel verordnet bei den Diagnosen:
- Prä-peri-postnatale Schädigungen (z.B. infantile Zerebralparese, G80.)
- Fehlbildungssyndrome (z.B.Hydrocephalus, G91.)
- Genetische Syndrome (z.B. Trisomie 21, Q90)
- Schädel-Hirn-Trauma
- Menigoenzephalitis
- M.Parkinson (G20, G21)
- Multiple Sklerose (G35)
- Amyotrophe Lateralsklerose
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur:
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung und Erhalt der kognitiven Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösungsstrategien
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung (bei Erwachsenen) und der Grundarbeitsfähigkeiten
Die psychisch-funktionelle Behandlung wird in der Regel verordnet bei den Diagnosen:
Bei Kindern:
- ADS/ADHS (F90.0)
- Frühkindlicher Autismus (F84.0)
- Störung des Sozialverhaltens
- Essstörung (F50.0) z.B. Anorexia nervosa, Bulimie
- Emotionale Störung im Kindesalter (F93.0)
Bei Erwachsenen:
- Bei psychiatrischen Diagnosen, wie z.B. Dementiellen Syndromen
- Bei neurologischen Erkrankungen deren Leitsymptomatik im psychiatrischen Bereich liegt