Ergotherapie - Aranka Enkelmann
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Für Ärzt/-innen

Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte, 
diese Informationen orientieren sich am neuen Heilmittelkatalog und sollen Ihnen Hilfestellung bei der Verordnung geben. Für weitere Informationen, bezüglich der Störungsbilder und unserer Methoden klicken Sie bitte den jeweiligen Fachbereich an.

Ärztliche Diagnostik zu Maßnahmen der Ergotherapie

Vor der Erstverordnung ist eine Eingangsdiagnostik notwendig, um die zu verordnende Maßnahme zu spezifizieren. Je nach Störungsbild entscheiden Sie als Arzt/Ärztin dann die konkrete Verordnung für die Ergotherapie.

Seit Januar 2021 ist die neue Heilmittelverordnung in Kraft. Bitte verwenden Sie das Formblatt 13. Die beiden gängigsten Verordnungen sind die „sensomotorisch-perzeptive Behandlung“ und die „psychisch-funktionelle Behandlung“, die ich hier etwas ausführlicher darstellen will.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (EN1)

  1. Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit den daraus resultierenden Fertigkeitsstörungen.

Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur:

  • Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
  • Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
  • Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Anbahnung normaler Bewegungen
  • Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
  • Verbesserung der Konzentrations- und Merkfähigkeit so wie der Ausdauer
  • Verbesserung sozialer und emotionaler Fertigkeiten, wie zum Beispiel der Verbesserung der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit oder der Frustrationstoleranz
  • Stabilisierung des Selbstwertgefühls und der damit einhergehenden Handlungskompetenz

Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung wird in der Regel verordnet bei den Diagnosen:

  • Prä-peri-postnatale Schädigungen (z.B. infantile Zerebralparese, G80.)
  • Fehlbildungssyndrome (z.B.Hydrocephalus, G91.)
  • Genetische Syndrome (z.B. Trisomie 21, Q90)
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Menigoenzephalitis
  • M.Parkinson (G20, G21)
  • Multiple Sklerose (G35)
  • Amyotrophe Lateralsklerose

 

Psychisch-funktionelle Behandlung (PS1)

Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur:

  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung und Erhalt der kognitiven Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösungsstrategien
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
  • Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung (bei Erwachsenen) und der Grundarbeitsfähigkeiten

Die psychisch-funktionelle Behandlung wird in der Regel verordnet bei den Diagnosen:

Bei Kindern:

  • ADS/ADHS (F90.0)
  • Frühkindlicher Autismus (F84.0)
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Essstörung (F50.0) z.B. Anorexia nervosa, Bulimie
  • Emotionale Störung im Kindesalter (F93.0)

Bei Erwachsenen:

  • Bei psychiatrischen Diagnosen, wie z.B. Dementiellen Syndromen
  • Bei neurologischen Erkrankungen deren Leitsymptomatik im psychiatrischen Bereich liegt

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